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ARCHIV: Meldung vom 12.08.2010

Novellierung der Ökosteuer darf Gartenbau nicht mit voller Härte treffen

ZVG-Präsident Herker wendet sich an Bundesminister Schäuble

(ZVG) „Mit den Beschlüssen des Bundeskabinetts, die Vergünstigungen bei der Ökosteuer stark zu reduzieren, wird erneut deutlich, dass wieder einmal der mittelständische Gartenbaubetrieb gegenüber dem großen produzierenden Gewerbe den Kürzeren ziehen wird. Es kann und darf nicht passieren, dass die Novellierung der Ökosteuerregelungen den Gartenbau erneut mit voller Härte trifft.“ Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau (ZVG), wendet sich mit diesen Worten jetzt in einem Brief an Bundesfinanzminister Dr. Wolfgang Schäuble, um eindringlich auf die Gefahren für die Gartenbau-Unternehmer hinzuweisen. Der ZVG sieht in dem vom Bundesfinanzministerium (BMF) vorgesehenen Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2011 und der darin enthaltenen Reduzierung der Erstattung von Ökosteuer erhebliche negative Auswirkungen auf die Unterglasbetriebe.

Die ökologische Steuerreform von 1999 sollte umweltfreundliche Technologien stärken, den Arbeitsmarkt festigen durch eine Entlastung bei den Rentenversicherungsbeiträgen und internationale Wettbewerbsverzerrungen abmildern für die in Gewächshäusern produzierenden Betriebe. Seither trägt der Gartenbau wesentlich zur nachhaltigen Reduzierung des CO2-Ausstoßes in Deutschland bei. Denn die Unternehmer investieren in vielen Bereichen in energiesparende Technik und nutzen nachhaltige Kraftstoffe.

Gegenüber dem produzierenden Gewerbe allerdings wird der Gartenbau durch die Energiesteuern unverhältnismäßig stark beansprucht. Zwar profitiert die Branche von der Entlastung bei der Ökosteuer gemäß §54 EnergieStG. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes musste sie aber die von der Bundesregierung vorgesehenen Steuerentlastungen für den Energieeinsatz in Gewächshäusern sogar zurückzahlen: ein Novum für die deutsche Gesetzgebung und eine unverhältnismäßige Bürde für die Unternehmen.
Bei der Ökosteuerreform ist darüber hinaus eine Verrechnungsmöglichkeit mit den Sozialversicherungsbeiträgen für den Gartenbau nicht vorgesehen. Dadurch entfällt für diese Betriebe, die wie keine andere Sparte der Agrarwirtschaft familienfremde Arbeitskräfte beschäftigen, eine mögliche Entlastung.

Die Benachteiligung der mittelständischen Gartenbau-Unternehmer gegenüber dem großen produzierenden Gewerbe werde mit den Kabinettbeschlüssen offensichtlich, betont Herker. So würde zum Beispiel eine Erhöhung des Selbstbehaltes kleinere Unternehmen ungleich mehr treffen als große Energieverbraucher. Die Begründung im Anhang des Gesetzesentwurfes, dass kleinere Betriebe kaum durch den internationalen Wettbewerb tangiert werden, kann der ZVG vor dem Hintergrund der teilweise ruinösen internationalen Konkurrenz auf den Märkten für Blumen und Pflanzen nicht nachvollziehen.

Präsident Herker bittet daher Bundesfinanzminister Schäuble, diese besonderen Bedingungen in den weiteren Beratungen zu berücksichtigen: „Einer agilen und innovativen Branche darf nicht mit zusätzlichen Belastungen eine weitere Hürde im internationalen Wettbewerb in den Weg gelegt werden.“

Autor: Pressereferat
E-Mail: pressereferat@g-net.de

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