Initiative für eine zukunftsorientierte Berufsausbildung im Gartenbau
BMELV, ZVG und IG BAU veröffentlichen aktualisierte Empfehlung „Verkaufen und Beraten“ (ZVG/IG BAU) In vielen Bereichen des Gartenbaus nimmt die Bedeutung von Handel und Dienstleistungen weiter zu. Diesen Veränderungen will der Berufsstand auch in der gärtnerischen Berufsausbildung noch stärker Rechnung tragen und neue Ausbildungsplätze schaffen. Ein entsprechendes Potenzial befindet sich vor allem in Einzelhandelsgärtnereien, Gartenbaumschulen und Gartencentern. Der Zentralverband Gartenbau (ZVG) und die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) starten deshalb in diesem Jahr zusammen mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) eine Initiative für eine zukunftsorientierte Berufsausbildung. Hierfür aktualisierten sie die Empfehlung zur Ausschöpfung der gärtnerischen Ausbildungsordnung im Bereich „Verkaufen und Beraten“. Grundlage war ein Konzeptvorschlag, den der Bundesverband Einzelhandelsgärtner (BVE) und der ZVG-Bildungsausschuss in die Diskussion gebracht hatten. Auch die Erfahrungen, die die zuständigen Stellen für die Berufsbildung im Gartenbau mit der ersten Empfehlung aus dem Jahr 2002 gemacht hatten, flossen mit ein. Als Ergebnis ausgiebiger Beratungen veröffentlichten jetzt das BMELV als Verordnungsgeber und die Sozialpartner im Gartenbau die neue Umsetzungshilfe für die Ausbildung in endverkaufsorientierten gärtnerischen Unternehmen. Sie weist auf die vielen Möglichkeiten hin, die die flexibel ausgerichtete Ausbildungsordnung Gärtner/in für die Betriebe bietet. Demnach lässt sich eine stärker auf die Tätigkeitsschwerpunkte „Verkaufen und Beraten“ ausgerichtete gärtnerische Berufsausbildung erfolgreich durchführen, ohne die Vermittlung produktionsspezifischer Inhalte außer Acht zu lassen. Die Empfehlung baut auf der Erkenntnis auf, dass zahlreiche Grundqualifikationen des Gärtners in Einzelhandelsgärtnereien, Gartenbaumschulen und Gartencentern unabhängig von einer gärtnerischen Erzeugung - im Sinne von Urproduktion - vermittelt werden können. Wichtig ist nach Auffassung der Verantwortlichen, dass dafür die unterschiedlichen Möglichkeiten, die sich in ausbildungswilligen Unternehmen bieten, bereits bei der Anerkennung berücksichtigt und in der Ausbildung die Chancen individueller Ausbildungspläne stärker genutzt werden. In der Empfehlung wird u.a. die Mindestdauer für die Vermittlung produktionsspezifischer Inhalte von zwölf auf neun Monate reduziert. Im Einzelfall soll - unter Berücksichtigung betriebsspezifischer Ausbildungskonzepte - mehr als früher von den zuständigen Stellen geprüft werden, ob dieser zeitliche Rahmen im Betrieb selbst erfüllt werden kann. Gegebenenfalls können Teile in einem anerkannten Partnerbetrieb vermittelt oder durch überbetriebliche Ausbildung abgedeckt werden. Unter spezifischen Konzepten sind insbesondere produktionsbezogene Projekte in den Verkaufsgewächshäusern und Außenanlagen zu verstehen. Wichtig ist nach Auffassung der Sozialpartner eine zeitliche und inhaltliche Strukturierung im betrieblichen Ausbildungsplan, um die Ausbildungsqualität sicherzustellen. Jetzt gilt es, bundesweit über Einzelheiten der Empfehlung zu informieren und die praktische Umsetzung zu erreichen. Dabei fällt den zuständigen Stellen eine Schlüsselrolle zu, diesen Prozess positiv zu entwickeln. Die Empfehlung im genauen Wortlaut kann unter www.g-net.de, www.igbau.de, www.bildungsserveragrar.de herunter geladen werden.
Autor: Pressereferat
E-Mail: pressereferat@g-net.de
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