Entwurf der Umsatzsteuerrichtlinien kritisch zu bewerten
Arbeitsausschuss Recht und Steuern begrüßt Stellungnahme des ZVG (ZVG) Der Arbeitsausschuss Recht und Steuern hat sich auf seiner Sitzung am vergangenen Dienstag, 27. April, unter Leitung von Michael Speth, Regensburg, mit der Stellungnahme zum Entwurf der Neufassung der Abschnitte 264 bis 269 der Umsatzsteuerrichtlinien befasst. Er unterstützt die Stellungnahme, die der Zentralverband Gartenbau (ZVG) an das Bundesministerium der Finanzen abgegeben hat. Zwar besäßen die Umsatzsteuerrichtlinien keinen Gesetzescharakter, seien aber für die Finanzverwaltung bindend und damit von erheblicher praktischer Bedeutung.
Insbesondere sei nicht hinzunehmen, dass der Entwurf der neuen Richtlinien Einschränkungen enthalte, die weder durch Gesetz noch durch Rechtsprechung zu rechtfertigen seien. Ein weiterer Kritikpunkt sei, dass der Gartenbau - selbst bei einer beispielhaften Aufzählung von Erzeugnissen - mit Ausnahme von Obst und Gemüse keine Erwähnung fände. Und das, obwohl Erzeugnisse des Zierpflanzenbaus und der Baumschulen zweifelsohne zu den landwirtschaftlichen Produkten gehören. Zur Abgrenzung zwischen Eigenproduktion und Zukauf sei gerade für gartenbauliche Produkte ein alleiniges Abstellen auf einen zeitlichen Faktor von drei Monaten nicht hinnehmbar. Dies werde schon dadurch deutlich, dass die Kulturzeit vieler Beet- und Balkonpflanzen von der Jungpflanze bis zum fertigen Endprodukt deutlich kürzer sei. Die Frist von drei Monaten eigne sich allerhöchstens als Sekundarkriterium. Einig waren sich die Teilnehmer darin, dass ein Festhalten am jetzt vorgelegten Entwurf in der Praxis zu mehr Bürokratie und Diskussionen im Rahmen von Betriebsprüfungen führen werde. Weitere Themen, mit denen sich die Experten beschäftigten, waren u. a. die praktischen Folgen der neuen Spielregeln für die Abgrenzung zwischen Landwirtschaft und Gewerbe und das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz. Zu beiden Bereichen werden weitere Informationen für Mitgliedsbetriebe erarbeitet.
Autor: ZVG-Pressereferat
E-Mail: pressereferat@g-net.de
|