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ARCHIV: Meldung vom 03.02.2009

Bundesverfassungsgericht erklärt aktuelle Ausgestaltung des Absatzfonds für verfassungswidrig

Genaue Analyse erforderlich, um Alternativen auszuloten

(ZVG) Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner heutigen Entscheidung die Abgabe nach dem Absatzfondsgesetz für verfassungswidrig und nichtig erklärt. Diese Entscheidung sei überraschend, so Heinz Herker, Präsident des Zentralverbandes Gartenbau e.V. (ZVG), denn aufgrund der letzten Novelle, bei der ja auch eine Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgenommen worden sei, sei man davon ausgegangen, dass die Vereinbarkeit mit der Verfassung gegeben ist.

In einer ersten Einschätzung bedauert der ZVG diese Entscheidung, da hierdurch die Finanzierungsgrundlage für eine zentrale Absatzförderung von Gartenbauprodukten, aber auch für die Marktforschung der ZMP und die Unterstützung der Gartenbaubetriebe im Export entfalle.

Der Vorstand des ZVG vertritt seit Einleiten des Verfahrens die Überzeugung, dass die Absatzförderung für gärtnerische Produkte im aktuellen Marktgeschehen weiterhin oberste Priorität haben müsse, wenn die Erzeugnisse des deutschen Gartenbaus auf nationalen und internationalen Märkten im Wettbewerb bestehen wollen. Deutschland sei einer der am stärksten umkämpften Märkte in Europa. Nur mit Mitteln des Absatzfonds habe der deutsche Gartenbau aufgrund seiner Struktur ein Instrumentarium in der Hand gehabt, um die für seine Produkte am Markt notwendige Absatzförderung leisten zu können. Es müsse auch weiterhin das Anliegen aller deutschen Gartenbaubetriebe sein, durch eine gemeinschaftliche Finanzie¬rung der Absatzförderung einen eigenen Handlungsspielraum zu erhalten, um nicht machtlos den Aktivitäten anderer Länder und deren umfassendem Gemeinschaftsmarketing gegenüber zu stehen.

Jetzt gelte es gemeinsam auszuloten, welchen Spielraum man noch habe, um dann möglichst umgehend eine alternative Finanzierung für eine gemeinschaftliche Absatzförderung zu organisieren.

Autor: ZVG-Pressereferat
E-Mail: pressereferat@g-net.de

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