Ausschreibung: BMELV – Deutscher Innovationspreis Gartenbau 2010
Neu: Innovationen im Bereich beispielhafter Unternehmenskonzepte
(KTBL) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
zeichnet im kommenden Jahr wieder hervorragende, beispielgebende Innovationen im
Gartenbau mit dem „Deutschen Innovationspreis Gartenbau 2010“ aus.
Bewerben kann sich jedes Unternehmen, das Gartenbauprodukte herstellt oder damit
handelt, Hersteller von Produkten und Zubehör sowie andere Einrichtungen, die
für den
Gartenbau innovativ tätig sind und nicht der öffentlichen Hand angehören.
Es sollte sich um
eine Innovation pflanzenbaulicher, züchterischer, technischer, kulturtechnischer
oder
betriebswirtschaftlicher Art handeln, um eine beispielhafte Kooperation oder auch
um eine
Kombination aus diesen Merkmalen. Neu aufgenommen sind Innovationen im Bereich
beispielhafter Unternehmenskonzepte, die der Kategorie Kooperation/Betriebsorganisation
zugeordnet werden.
Der Preis ist mit insgesamt 15.000 Euro dotiert. Das Preisgeld wird von der
Bewertungskommission in den Kategorien Pflanzen, Technik, Kooperation/
Betriebsorganisation vergeben. Die Höhe des Geldbetrages richtet sich nach
dem
Innovationswert der Bewerbung. Jeder Preisträger erhält maximal 7.500 €.
NEUER Bewerbungsschluss ist der 26. März 2010
Bewerbungen sind an das Kuratorium für Technik und Bauwesen in der Landwirtschaft
e.V.
(KTBL), Bartningstr. 49, 64289 Darmstadt, Telefon: 06151 7001 0, E-Mail:
gartenbau@ktbl.de zu richten.
Die eingesandten Bewerbungen müssen neben der ausgefüllten Kurzdarstellung
auch eine
ausführliche Beschreibung und Erläuterung der Innovation enthalten z.
B. technische
Beschreibungen oder Kulturbeschreibungen. Die Bewerbungsunterlagen sind im Internet
unter www.bmelv.de in der Rubrik Landwirtschaft / Gartenbau verfügbar.
Bewertungskriterien sind:
- Innovative Qualität
- Bedeutung der Innovation
innerhalb der Gartenbauwirtschaft
- praktische Anwendung
- Marktchancen
- Modellcharakter für
andere Betriebe.
Die eingegangenen Bewerbungen werden von einer Bewertungskommission beurteilt.
Die
Entscheidung dieser Kommission ist endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Die
Preisträger werden durch den Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft
und
Verbraucherschutz oder seinem Vertreter im Amt ausgezeichnet.
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